Die
Verrechnung der Leistungen erfolgt durch die Krankenkasse,
vorausgesetzt eine ärztliche Verordnung vom Hausarzt oder Facharzt
(Psychiater) liegt vor. Die Tarife entsprechen dem neuen Pflegegesetz,
das am 1. Januar 2011 eingeführt wurde. Neu ist die Abrechnungsart. Sie
setzt sich zusammen aus: Kranken- Patientenbeteiligung Ab 01.01.2014 wird Ihnen ein Eigenanteil an den Pflegekosten berechnet. Dieser Betrag
wird separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt und wird von der
Krankenversicherung nicht rückvergütet. Der Anteil beträgt 20% der Summe
aller Pflegeleistungen. Die
Patientenbeteiligung darf nicht mit dem Selbstbehalt bei der
Krankenversicherung verwechselt werden. Die Patientenbeteiligung wird
zusätzlich erhoben. Nicht-Kassenpflichtige Leistungen nach Vereinbarung. Qualitätssicherung Als Mitglied des SBK (Schweizerischer Berufsverband der Krankenpflegenden) bin ich zum wirtschaftlichen Arbeiten verpflichtet und nehme deshalb auch an der vom Verband organisierten laufend durchgeführten Qualitätsprüfung teil. Qualitätsbestätigung Concret AG |